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Jetzt ist es amtlich:
Behördendeutsch macht Spaß.


 
  An der äußeren Form von Geburtstags-, Glückwunsch-, Gruß- und anderen Karten, die in Schreibwarengeschäften oder ähnlichen öffentlichen Verkaufsstellen ausliegen, lässt sich nicht immer deren beabsichtigte Bestimmung gegenüber dem Adressaten bzw. Beglückwünschten, Beschenkten oder anderweitig Angesprochenen ersehen, vor allem wenn dieser aufgrund anderweitiger Verpflichtungen zum Übergabezeitpunkt nicht persönlich anwesend sein kann. Der Autor hat daher ein Verfahren entwickelt, mit dem sich die oben genannte Absicht ungleich schneller erfassen lässt   und das darüber hinaus den Richtlinien der deutschen Glückwunschkartenprüfstelle in allen Belangen Rechnung trägt

... So kann man es auch ausdrücken.

Ich sage: Viel Spaß beim Ansehen meiner „amtlichen“ Kartenserie. »